Soziale (gewaltfreie) Verteidigung
Von Hans-Jürgen Hansen
Alle Versuche, durch gegenseitige militärische Abschreckung den Frieden zu sichern, sind in eine Sackgasse gemündet. Kriegerische Auseinandersetzungen hat es nach 1945 genug gegeben, an denen in manchen Fällen auch die Großmächte beteiligt waren. Alle Entspannungs- und Abrüstungsbemühungen haben das Wettrüsten nicht aufhalten können. Und die Möglichkeit eines Atomkrieges hat die territoriale Verteidigungsfähigkeit schlechthin in Frage gestellt. Es ist aber eine starke Friedensbewegung entstanden, die einen Stop militärischer Abrüstung fordert und die NATO-Strategie als gefährlich und unglaubwürdig ablehnt.
Eine Kritik an die derzeitige Hochrüstungspolitik kann aber nur dann wirkungsvoll sein, wenn glaubwürdige Alternativen aufgezeigt werden. Die soziale Verteidigung nimmt wegen ihres gewaltfreien Charakters eine Sonderstellung innerhalb der Gegenmodelle ein. Ihre Durchsetzung erfordert nicht nur eine andere Sicherheitspolitik, sondern auch weitgehende gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen.
Ich werde also im folgenden die Grundgedanken (1.1), Ziele (1.2) und strategischen Prinzipien (1.3) des Konzeptes der Sozialen Verteidigung in ihrer gewaltfreien Form vorstellen. In einem weiteren Schritt werde ich die Bedingungen angeben, die für eine erfolgreiche Anwendung vorausgesetzt werden müssen (2). Zum Schluß versuche ich die Konzeption der Sozialen Verteidigung insoweit einzuschätzen, als sie eine realistische Alternative zur herrschen Sicherheitspolitik der Bundesrepublik sein könnte (3).
(1.1) Der Begriff "Soziale Verteidigung" ist im wesentlichen 1964 von dem norwegischen Friedensforscher Johan Galtung geprägt worden, um ihn von dem Gegenbegriff "Territoriale Verteidigung" abzusetzen. Während bei der Territorialen Verteidigung, auch in ihrer defensiven Form, fast aus schließlich mit militärischen Mitteln gekämpft wird, wird bei der Sozialen Verteidigung nicht die territoriale Integrität eines Staates, sondern die Selbstbestimmung in sozialen Institutionen eines demokratischen Gemeinwesens verteidigt. Die Soziale Verteidigung gibt es auch in einer gewaltsamen Form: die des Guerilla- oder des Partisanenkampfes. Die "Nicht-Militärische Verteidigung" ist dann eine gewaltlose Form der Sozialen Verteidigung.
Im angelsächsischen Sprachraum, wo zum erstenmal ein geschlossenes gewaltfreies Verteidigungskonzept entwickelt wurde, hat sich der Begriff "Zivile Verteidigung" (civilian defence) durchgesetzt. In der Bundesrepublik hat schließlich Theodor Ebert, einer der engagiertesten Streiter für die Gewaltfreiheit, auf den Begriff Soziale Verteidigung bestanden, da ihn der Begriff Zivile Verteidigung zu sehr an Zivil- und Bevölkerungsschutz erinnerte.
Wenn der Schutz des menschlichen Lebens und der sozialen Lebensformen ein vorrangisches Ziel der Sozialen Verteidigung darstellt, so ist doch die Frage berechtigt, inwiefern sie eine sinnvolle Alternative zur herkömmlichen #H Verteidigungspolitik sein kann. Sie muß glaubwürdig überzeugen können, daß noch im Falle ihres Scheiterns, der gewaltfreie Widerstand weniger Menschenleben kostet und somit in dieser Hinsicht der militärischen Verteidigung überlegen ist. Der Grundgedanke der Sozialen Verteidigung ist darin zu sehen, daß eine militärische Besetzung oder Intervention leichter zu ertragen ist als eine möglicherweise aussichtslose Verteidigung mit militärischen Mitteln, die zahlreiche Menschenleben kosten und verwüstete Städte und Ländereien mit ihren unersetzlichen Kulturwerten hinterlassen würde, selbst wenn es gelänge, den Einfall abzuwehren. In keinem Fall hat auch ein Scheitern der Sozialen #H Verteidigung in einem Land so viele Zerstörungen und Menschenopfer zu beklagen wie nach einem konventionellen oder gar nuklearen Krieg. Zumindest bietet die Soziale Verteidigung einen besseren Schutz zur Bewahrung ihrer demokratischen Lebens- und Kulturformen als durch passives Hinnehmen der Besatzung, die immerhin einem die Alternative "Überleben an sich" beläßt, wenn auch die Aussicht auf Diktatur und jahrelange Unterdrückung weiterhin bestehen bleibt. Ein rein passives Hinnehmen der Besatzung hat leider auch den schmerzlichen Nachteil, daß die Bevölkerung selbst für die weiteren Kriegsziele des Aggressors und mobilisiert werden könnte.
(1.2) Das Ziel der Sozialen Verteidigung ist zugleich der Weg. Das Prinzip der Gewaltfreiheit wird als ein Mittel angesehen, Gewalt und kriegerische Auseinandersetzungen, die zur physischen Vernichtung von Menschen führen, weitgehend zu verhindern oder gar unmöglich zu machen. Um diesem Ziel, den Verzicht auf gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Menschen, näherzukommen, erlangten zwei Grundhaltungen eine gewisse Bedeutung, die argumentativ auch von Anhängern der sozialen Verteidigung benutzt werden: die ethische und die pragmatische Richtung.
Der Inder Ghandi ist vor allem für den ethischen Ansatz zum Vorbild geworden. Ghandi hatte mit gewaltfreien Methoden zur politischen Befreiung Indiens vom britischen Kolonialregime beigetragen. Er strebte darüber hinaus die universale Befreiung der Menschen an, die zur geistigen, moralischen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Emanzipation führen sollte. Die von Ghandi entwickelte Satyagrahe-Lehre (wörtlich: Bestehen auf Wahrheit oder gewaltfreier Einsatz für die Wahrheit) ist die Strategie und Methode der gewaltfreien Konfliktaustragung, die er erfolgreich in Südafrika und Indien gegen Rassendiskriminierung und koloniale Ausbeutung einsetzte. Die in seiner Lehre enthaltenen Begriffe wie Vertrauen, Wahrhaftigkeit und Offenheit entnahm er den beiden einzigen religiösen Traditionen auf der Welt, die die Gewaltlosigkeit propagieren: dem Christentum mit seiner Bergpredigt-Lehre und dem in Indien beheimateten Jainismus, dessen Anhänger es sogar ablehnten, Ackerbau zu betreiben, weil den Würmern im Boden geschadet werden könnten. Er verband diese religiösen Grundüberzeugungen mit der politikwissenschaftlichen Argumentation, die den Zusammenhang von Ziel und Mittel, Demokratie und gewaltfreier Aktion herstellen möchte.
Die pragmatische Grundhaltung wird besonders von Autoren wie Roberts und Sharp vertreten, die mittels der Sozialen Verteidigung eine höhere Effizienz anstreben wollen, um gewisse Ziele erreichen, als mit Hilfe militärischer Überlegungen. Seine Einsicht für die Notwendigkeit Sozialer Verteidigung entnimmt Roberts den historischen Erfahrungen mit gewaltfreien Widerstandsaktionen. Wenn in den meisten Fällen diese auch nicht zum vollen Erfolg führten, weil sie nicht gut vorbereitet waren oder zu spontan verliefen (Beispiele: Kapp-Putsch, Ruhrkampf, norwegischer und dänischer Widerstand während der deutschen Besetzung im zweiten Weltkrieg, 17. Juni 1953, Einmarsch in die CSSR 1968 usw.), können sie doch als überzeugende Belege für die Vorteile gezielter und geplanter gewaltfreier Verteidigungsanstrengungen angesehen werden.
In den anthropologischen und struktur-funktionalistischen Überlegungen, deren Vertreter u. a. Sharp ist, wird angenommen, daß Gewalt und Konflikte sich nicht so einfach aus der menschlichen Gesellschaft verbannen lassen. Allerdings sind menschliche Institutionen geschaffen worden, wie z. B. seit der Neuzeit der Staat mit der Einrichtung des Gewaltmonopols, welches die einzelnen Staatsbürger daran hindert, ihr Recht mit gewalttätigen Mitteln auf eigene Faust zu erlangen. Dieser nach innen wirkende Frieden ist aber damit erkauft worden, daß sich die verschiedenen Staaten untereinander umso unfriedlicher verhalten, solange keine Instanz vorhanden ist, die sie zur Einhaltung eines allgemeinen Friedens zwingt.
Für die pragmatische Richtung der Sozialen Verteidigung sind zwar auch ethische Motive von Bedeutung und ihre Vertreter realistisch genug, die Widerstände und Schwierigkeiten bei zur Durchsetzung zu bedenken. Ebert kritisiert aber, daß sie manchmal zu wenig ernst genommen und nur als eine willkommene Ergänzung zu den "technischen" Überlegungen angesehen werden. Gerade weil es keine äußere Instanz zu einer Erzwingung des Friedens gibt, ist die ethische Variante wichtig, um den notwendigen inneren Frieden erzielen zu können.
Wenn die Erringung von Macht und die Ausübung von Gewalt als eine anthropologische Invariante im einzelnen Menschen angesehen werden kann, dann liegt es auch in der Verantwortung des Menschen, da er die Freiheit hat, sich für etwas oder gegen etwas zu entscheiden, auf die Ausübung von Gewalt zu verzichten. Als innere Instanz gibt das Gewissen als einzige den Ausschlag dafür an, daß Menschen sich grundsätzlich und allgemein der Gewalt enthalten können.
Nur in den von Individuen zusammengefaßten Kollektiven potenziert sich die Gewalt jedoch und entzieht sich zudem der Kontrolle einzelner Individuen. Die Kriegsdienstverweigerung bietet zwar dem Individuen die Möglichkeit, sich kriegerischer Auseinandersetzungen zu entziehen, aber erst eine Soziale Verteidigung eröffnet die Möglichkeit, die Macht von Gruppen oder Kollektive insofern zu nutzen, als durch bewußten Gewaltverzicht den Gewalt anwendenden Gegner soweit zur Einsicht zwingen soll, daß sich die Ausübung von Herrschaft, Macht und Gewalt nicht lohnt und nur dann funktionieren kann, wenn es Unterworfene gibt, die sich ihren Imperativen fügen. Durch die Soziale Verteidigung gibt es zwar keinen absoluten Schutz, weil immer mit menschlichen Konflikten gerechnet werden muß, aber gefährliche werdende Schwellen könnten doch erheblich heruntergesetzt werden. Wenn es einen Weg zum Ziel gibt, dann diesen.
(1.3) Bei ihren strategischen Überlegungen gehen die Träger der Sozialen Verteidigung davon aus, daß die Besetzung eines Territoriums nicht zwangsläufig das Innehaben der Macht bzw. Kontrolle über die Bewohner bedeutet. Entscheidend ist nicht die Kontrolle über ein größeres Territorium, sondern ob die Loyalität der Bevölkerung für sich zu gewinnen ist.
Wenn Gewaltfreiheit zum Prinzip erhoben wird, dann sind als aktive Träger nicht mehr Untergrundorganisationen, Guerillaverbände oder Territorialmilizen anzusehen, sondern die Gesamtheit der Bevölkerung. Kampfmittel sind fast ausschließlich Methoden des gewaltfreien Widerstandes, d. h. neben Protestdemonstrationen, Nichtzusammenarbeit, Ziviler Ungehorsam usw. vor allem direkte Aktionen gegen jene Maßnahmen des Usurpators, mit dem dieser in den verfassungs- und gesetzmäßigen Funktionszusammenhang des sozialen Lebens einzugreifen versucht.
Widerstandsaktionen selbst erfordern ebensoviel Mut, Entschlossenheit und Tatkraft, mehr vielleicht sogar als in militärischen Auseinandersetzungen. Wenn der Wille vorhanden ist, auch todbringende Sanktionen zu akzeptieren, dann ist in großem Maßstab Ungehorsam und Nichtzusammenarbeit möglich und solches Handeln ist dann politisch relevant. Generalstreiks haben als Abwehrmöglichkeit nur begrenzte kurzzeitige Wirkungen, weil dann das gesamte Versorgungssystem der Bevölkerung zusammenbrechen würde. Deswegen schlägt Ebert eine "dynamische Weiterarbeit" von Verwaltung, Gesellschaft und Unternehmen "ohne Kollaboration" vor. Die sozialen Einrichtungen, Produktions- und Versorgungseinrichtungen müssen weiterhin funktionieren, aber nur insoweit wie der Besatzer nicht davon profitieren kann.
Schon bevor ein Gegner in das Land eindringen kann, sollte an den Grenzen versucht werden, z. B. mit Hilfe quergestellter Autos, die wichtigsten Anmarschwege zu blockieren, ebenso die Landemöglichkeiten für Flugzeuge. Dabei sollten Brücken, Fähren, Tunnels nicht unbedingt zerstört, sondern nur vorübergehend unbenutzbar gemacht werden. Es ist klar, daß mit diesen Maßnahmen keine dauerhafte Blockade möglich ist, aber durch den Zeitgewinn könnte z. B. ein eigenständiges und wirksames Kommunikationssystem mit mobilen Funk- und Fernsehstationen errichtet werden.
Eigensabotagen und Funktionsunfähigmachen von Industrieanlagen, Anlagen zur Rohstoffgewinnung und Infrastruktureinrichtungen sollten nur durchgeführt werden, wie der Schaden für die Verteidiger tolerierbar ist und ihre eigenen Widerstandsmöglichkeiten nicht geschwächt werden. Es könnten schon lange Zeit vor der Aggression die Industrieanlagen so manipuliert werden, daß diese durch "Entfernen des kleinsten Teils" unbrauchbar werden.
Erleichtert könnten diese Vorhaben durch dezentrale und autonom gestaltete alternative Strukturen in der Gesellschaft, in denen schon frühzeitig von Großtechnologien auf kleinere Produktions- und Versorgungseinheiten umgestellt worden ist, so daß eine geringere Verletzlichkeit im Sozialsystem zu erwarten ist. Datenkarteien und Informationssysteme sollten frühzeitig ebenso unbrauchbar gemacht oder beiseite geschafft werden wie gefährdete Personengruppen oder wichtige Objekte dem Zugriff des Gegners entzogen werden.
Was die Möglichkeiten der Beeinflussung auf den Gegner selbst angeht, da teilen sich die Ansätze in ethischer und pragmatischer Hinsicht. Die ethischen Befürworter der Sozialen Verteidigung legen den Motiven des Aggressors ein rationales Verhalten zugrunde. Sie sehen den Gegner als einen Partner, als Mensch, der moralischen und vernunftbezogenen Argumenten zugänglich bleibt und dem ein Gerechtigkeitsgefühl nicht abgeht. Es wird also an die humanen Gefühle des Gegners appelliert. Der Aggressor soll von der Unrechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt und auf diese Weise sollen verhärtete Fronten aufgebrochen werden.
Die pragmatische Richtung ist zu Recht da etwas skeptischer, denn oft leiten ja irrationale Motive und frevelhafte Willkür so manche unmenschliche Handlungen. Gegen die Vernichtung von Völkern wie die Juden im Dritten Reich oder systematisches Verhungernlassen von schätzungsweise drei Millionen russischen Kriegsgefangenen, nur weil sie von den Machthabern des Nazi-Deutschlands als minderwertige Untermenschen-Rasse angesehen wurden, sind auch die Anhänger der Sozialen Verteidigung mit ihrer Weisheit am Ende. Und doch müßte es gestattet sein, zu fragen, ob die Millionenverluste unter den Juden oder im russischen Volk auch so hoch gewesen wären, wenn diese mit gewaltfreien Mitteln gewehrt oder sich vorher besser auf eine solche Situation vorbereitet gewesen wären.
Die Pragmatiker der Sozialen Verteidigung vertreten mit ihren gewaltfreien Methoden also weniger das Ziel, den Gegner zu bekehren, als ihn am Erreichen eines Zieles zu hindern. Extrem gesagt befürchten sie auch, daß die Geschlossenheit der Verteidigergruppe beeinträchtigt werden könnte, wenn der Feind nicht mehr als der absolute Gegner angesehen wird. Die sich dabei als geringer abzeichnende Chance, das Lager der Aggressoren selbst zu spalten, würde durch die stärkere innere Solidarität der Verteidigergruppe und ihrem größeren Machtpotential wettgemacht. Um die ethische Position zum Zuge kommen zu lassen, müßte eine radikale Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse und des persönlichen menschlichen Verhaltens bewirkt werden.
Im Gegensatz zur militärischen Verteidigung kann die soziale Verteidigung nicht mit Vergeltungsmaßnahmen drohen. Stattdessen sollen ein "hoher Eintrittspreis" und ein "hoher Aufenthaltspreis" den möglichen Aggressor vor einer Intervention abhalten. Es muß dem Gegner glaubhaft angedroht werden, daß ihm ein möglicher Angriff so hohe Kosten verursacht, daß er ihm weder Gewinn noch sonst einen Nutzen bringt. Außer den direkten Besatzungskosten könnten dem Gegner indirekte Kosten dadurch entstehen, daß dieser zur Brechung des Widerstands und als Folge der Nichtzusammenarbeit Fachkräfte des eigenen Landes zur Kontrolle des besetzten Gebiets und zur Aufrechterhaltung der Produktion heranziehen muß. Das könnte deren Wirtschaftskraft sogar so schwächen, daß die Effizienz der ganzen Okkupation in Frage gestellt wird.
Auch in politischer Hinsicht ist ein Überfall auf ein unbewaffnetes Land kaum zu rechtfertigen. Die Weltöffentlichkeit wird möglicherweise dagegenstehen und auf eine Isolierung des Aggressors hinwirken. Wenn dann noch wirtschaftliche Sanktionen hinzutreten, wird dies wiederum zur Nutzenminderung der Okkupation beitragen. Zur Abhaltung des Gegners vor dem Angriff gehört weiter, daß ihm vor Beginn eines möglichen Konfliktes hinreichend signalisiert wird, daß die Verteidiger fest entschlossen sind, das Konzept der Sozialen Verteidigung auch anzuwenden. Dem Gegner bekanntgemachte Manöver der Sozialen Verteidigung sind dabei ebenso hilfreich wie die feste Verankerung dieser Verteidigungsform #ð in der Verfassung oder in entsprechenden Gesetzen.
(2) Die Einführung der Sozialen Verteidigung setzt einen hohen gesellschaftlichen Grundkonsens voraus, d. h. der Widerstand wird nicht von kleinen geschulten Gruppen, sondern von der gesamten Bevölkerung getragen. Damit ein gewaltfreier Widerstand erfolgreich sein kann, muß die Zufriedenheit mit dem verteidigten System so groß sein, daß ein entscheidendes Interesse an einer Kollaboration nicht besteht. Soziale Verteidigung setzt also den weitgehenden Abbau struktureller Gewalt im Inneren voraus. Minderheiten, die die klassischen Gruppen #ß potentieller Überläufer bilden, müssen mit ihrem Minderheitsstatus zufrieden sein, sie müssen also weitgehend in die Gesellschaft integriert werden. Ebenso muß soziale Gerechtigkeit verwirklicht sein, denn in einen vom Klassenkampf geprägten Staat wird immer aus dem einen oder anderen Grunde der entsprechende Aggressor als "Befreier" gefeiert.
Ein gewaltfrei verteidigtes Staatswesen muß eine partizipierende Demokratie sein. Der nichtmanipulierte Bürger soll uneingeschränkt am politischen Willensbildungsprozeß teilnehmen können und sollte sich nicht auf den Parlamentarismus beschränken, sondern muß gleichermaßen die Bereiche der Wirtschaft, Bildung und Kultur umfassen. Die Soziale Verteidigung sollte basisorientiert sein und mit der Dezentralisierung der Gesellschaft einhergehen. Aus widerstandspolitischer Sicht würde eine Räteverfassung, die den direkten Kontakt zwischen Wählern und Gewählten herstellt, die ideale Voraussetzung für die gewaltfreie Verteidigung gegen die Besatzungsmacht abgeben.
Eine dezentrale föderalistisch aufgebaute Gesellschaftsstruktur würde schon deswegen das Risiko einer Okkupation vermindern, weil es auf höchster Ebene dann keine leicht auszuschaltende Elite mehr gäbe und durch ihren Austausch das überfallene Land möglicherweise schneller unter Kontrolle gebracht werden könnte.
Die Soziale Verteidigung verlangt ein selbständigeres und bewußteres Handeln und eine entwickeltere Verantwortung für politische Entscheidungen in der Bevölkerung als unter einer militärischen Verteidigungsstruktur, die auf Befehl und Gehorsam beruht. Theodor Ebert hat die Soziale Verteidigung einmal als einen Maßanzug für die Demokratie verglichen, der einfach nicht auf Diktaturen paßt. Er meint auch, daß die Soziale Verteidigung quer zu den gegenwärtigen Herrschaftsstrukturen und ihrer innen- und außenpolitischen Drohsysteme liegt. Sie ist ebenfalls kein systemkonformer Ersatz für einen unpraktisch gewordenen militärischen Herrschaftsapparat, sondern eine funktionsnotwendige radikaldemokratische Alternative zum gegenwärtigen formaldemokratischem, d. h. partiell demokratischem, partiell autoritärem System.
Egbert Jahn ist skeptisch gegenüber der Etablierung der Soziale Verteidigung, solange sie als Innovation in der Gesellschaft nur dann für möglich gehalten wird, wenn diese nicht die Grundlagen des gesellschaftlichen Systems antastet und nicht die Interessen derjenigen berührt, die dieses System aufrechterhalten. Militärische Macht ist damit Ausdruck von Herrschaft bestehender Gesellschaftsordnungen. Die Soziale Verteidigung und der Gewaltverzicht würden also, weil sie die personellen und materiellen Instrumente der Militärs und der Rüstung abschaffen wollen, die Interessen all derer verletzen, die mittels dieser Hilfe angeblich geschützt werden sollen.
Soziale Verteidigung kann nur funktionieren, wenn sie von der gesamten Bevölkerung getragen wird, so daß ein Höchstmaß von Identität zwischen politischer Führung und ihr besteht. Eine Einheit von Weg und Ziel ist nur in einer Demokratie möglich, an der alle Menschen partizipieren können. Als strategisches Moment würde eine Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie in idealer Weise gleichzeitig Gegenstand und Methode der Sozialen Verteidigung sein.
(3) Die Soziale Verteidigung ist eine realistische Alternative zur herrschenden Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Einführung bzw. Durchsetzung wird im wesentlichen von den inner- und intrastaatlichen Kräfteverhältnissen ab hängen. Da das Soziale-Verteidigungs-Konzept als eine Weiterentwicklung gewaltfreier Widerstandsmethoden hauptsächlich für Gesellschaftsveränderungen im Innern gedacht ist, könnten die Anhänger von gewaltfreien Aktionen die Prinzipien der Sozialen Verteidigung schon vor einer "offiziellen" Einführung anwenden und testen. Gewaltfreie Aktionen gewannen in den letzten Jahren mit ihren vielfältigen Protest- und Widerstandsformen sowie der Strategie des "Zivilen Ungehorsams" insbesondere im Zusammenhang mit der Ökologie- und Friedensbewegung stärker an Bedeutung.
Mit der Partei der "Grünen" kam erstmals eine Partei in den Bundestag, die das Konzept der Sozialen Verteidigung in ihr Programm aufgenommen hatte. Ob jedoch die Hoffnung, daß die "Ökologisten" sich in den nächsten Jahren gegen die "Industrialisten" durchsetzen werden und womöglich auch eine regierungsfähige Mehrheit zustandebringen, die auf grundsätzliche Umwälzungen hoffen lassen, muß sich zeigen. Es ist zu hinterfragen, besonders hinsichtlich des parlamentarischen Weges, den die Grünen eingeschlagen haben, ob diese Hoffnung allein den gewünschten Erfolg für die Einführung der Sozialen Verteidigung gewährleisten kann.
Man muß schon aus dem Grunde skeptisch gegenüber der Einführung der Sozialen Verteidigung sein, weil, wie schon erwähnt, diese nicht im Interesse der Machteliten sein kann, da deren Herrschafts- und Machtansprüche gefährdet werden. Es ist auch ein zweifelhafter Weg, sich Veränderungen über die Klassenauseinandersetzungen zu erhoffen. Die Klassenkonflikte sind zum großenteils über Klassenkompromisse stillgestellt, obwohl sie latent noch vorhanden und ab und zu doch einmal aufbrechen. Vor allem in letzter Zeit, als die Gewerkschaften versuchten, der bislang höchsten Arbeitslosenrate der Nachkriegszeit mit Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung zu begegnen. Die daraus resultierenden Streiks anläßlich der Einführung der 35-Stunden-Woche in der Metall- und Druckindustrie, die mit einem Teilerfolg gekrönt waren, zeigen, daß auch unter ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen die in Gewerkschaften organisierten Arbeiter und Angestellten weitaus stärker als früher bereit waren, mittels Streiks und anderen Aktionen ihre qualitativen Forderungen durchzusetzen. Auch darin kann mühelos der Bezug zu den gewaltfreien Aktionen der Sozialen Verteidigung hergestellt werden. Diese Auseinandersetzungen zeigen ebenfalls, daß die soziale Gerechtigkeit als Grundbedingung engagierten Eintretens für ein Staatswesen noch lange nicht erfüllt ist. Erst wenn es in den Arbeitsbeziehungen gelingt, Mitbestimmung und Mitbeteiligung am Produktionsvermögen, also eine Wirtschaftsdemokratie herzustellen, würden im Ernstfall ganz andere Voraussetzungen für die Mobilisierung der in den Betrieben Beschäftigten bestehen.
Ob von der herkömmlichen Parteienlandschaft eine Veränderung in der Einstellung zur Sozialen Verteidigung zu erwarten ist, läßt sich eher negativ beantworten. Veränderungen sind zwar durch die jetzt in Opposition stehende SPD möglich, die bisher eine starre Haltung zur Verteidigungs- und Rüstungspolitik in der Bundesrepublik einnahm, eine Aufweichung der offiziellen Partei-Programmatik scheint jedoch in naher Zukunft sichtbar. Der SPD schien es zumindest Juli 1983 noch undenkbar, daß die Bundesrepublik aus dem militärischen Bündnis der NATO ausscheren könnte. Sie bejahte die nukleare Abschreckungsstrategie der USA und sie bezweifelte zudem, daß es eine selbsttragende europäische Friedensordnung in nächster Zeit geben könnte. Eine Änderung außenpolitischen Grundsätze ist aber erst recht nicht von den in der Bundesregierung vertretenen CDU/CSU und FDP zu erwarten. So bleibt allein die Hoffnung auf gesellschaftliche Veränderungen durch das breite Spektrum und der innovativen Kraft der im außerparlamentarischen Raum angesiedelten sozialen Bewegungen.
Hinsichtlich der die Einführung der Sozialen Verteidigung begünstigenden außenpolitischen Möglichkeiten sieht die Perspektive noch düsterer aus. Selbst wenn die Bundesrepublik aus der NATO austräte, wäre die atomare Abschreckungsstrategie noch lange nicht außer Kraft gesetzt. Die Bundesrepublik ist in seiner brisanten geopolitischen Lage, belastet mit seiner unrühmlichen geschichtlichen Vergangenheit und obwohl in weltwirtschaftlicher Hinsicht wieder bedeutend, nach wie vor ideologisch von den USA abhängig. Die Umstellung auf eine andere Verteidigungsstrategie kann nicht angenommen werden, ohne daß das internationale Machtgefüge ins Wanken geraten würde.
Von daher müßten die internationalen Entwicklungen sorgfältig beobachtet und analysiert werden. Im folgenden soll aber nur auf die Entwicklung in Europa in den USA eingegangen werden. Die UdSSR und die Dritte Welt klammere ich aus. Jedoch werden auch diese von den möglichen weltpolitischen Veränderungen erheblich betroffen sein.
Da ist einmal die europäische Integration auf politischer Ebene, die immer noch in den Anfängen steckt. Angesichts der Tatsache allerdings, daß Spanien und Portugal der EG beigetreten sind, ist von der Zwölfergemeinschaft zu hoffen, daß sie jetzt eine eigenständigere Rolle gegenüber den USA, der UdSSR und der Dritten Welt beanspruchen könnte und damit zu einem weiteren Machtfaktor innerhalb der "Weltinnenpolitik" werden würde. Der Forderung nach einer eigenständigen europäischen Atomstreitmacht jedoch, wie es Frankreich gerne gesehen hätte, würde in weltpolitischer Hinsicht nur eine weitere Gefahrenquelle und zudem negative Folgen im Verhältnis Europa und USA beinhalten. Angesichts der Hochrüstungspolitik der USA und der Gefahr eines "Schlachtfeldes Europa" sollte in Europa vielmehr eine eigenständige Europäische Friedensordnung angestrebt werden.
Da die atomare Drohung zwischen den beiden Blöcken USA und UdSSR wohl bestehen bleiben wird, liegt es nahe, daß wenigstens auf europäischem Boden versucht werden sollte, neutrale und atomwaffenfreie Zonen einzurichten. Als ersten Schritt dazu könnten jene vertrauensbildenden Grundlagen geschaffen werden, um auf Verhandlungswege endlich eine Einschränkung der Rüstung zu erreichen. Als zweiten Schritt könnten die Bedingungen der NATO-Zugehörigkeit neu verhandelt werden. Austrittsbereite Mitglieder sowie blockfreie und neutrale Länder bekämen dann Gelegenheit, über eine alternative Soziale Verteidigung nachzudenken und diese gegebenenfalls einzuführen.
Wichtig ist auch die Entwicklung in den USA, die zur Zeit von einem ungewöhnlichen wirtschaftlichen Aufschwung geprägt ist. Dies ist nicht zuletzt möglich durch die Verschuldung der Dritten Welt und durch die Tatsache, daß finanzkräftige Multi-Unternehmen abgeschöpfte und nicht reinvestierte Gewinne in den USA anlegen. Das hat im weiteren die Zinsen hochgetrieben, welche zur Überbewertung des Dollars führten. Elmar Altvater zufolge verdankt sich die Konjunktur in den USA einem riesigen Haushaltsdefizit, so daß die USA sich im Ausland verschulden müssen, um vor allem das durch Rüstungsausgaben entstandene Loch zu stopfen. Der Schuldenberg ist inzwischen von 914 Mrd. US-Dollar im Jahre 1980 auf 1841 Mrd. US-Dollar im Jahre 1985 angewachsen. Erwartet wird zum Ende des Jahrzehnts eine Schuldenlast von 3000 Mrd. US-Dollar, eine Summe, die größer ist als sämtliche Schulden der Dritten Welt und der Länder des realen Sozialismus zusammen. Sollte möglicherweise eines Tages z. B. durch Dollar-Abschwächung oder massiver Zahlungsunfähigkeit der Dritte-Welt-Länder das Wirtschaftssystem der USA zusammenbrechen, dann ist eine Dimension erreicht, deren Konsequenzen nicht auszudenken wäre. Mit Sicherheit stünde auch Europa vor einem Scherbenhaufen.
Jürgen Bruhn hat in seinem Buch "Schlachtfeld Europa oder Amerikas letztes Gefecht" aus dem Jahre 1983 eine weitere Konsequenz aufgezeigt, die für eine künftige europäische Sicherheitspolitik bedacht werden müßte. Es ist unvorstellbar für ihn, daß die USA in den nächsten fünf Jahren 1900 Mrd. US-Dollar ausgibt für eine Rüstung, nur um der Sowjetunion zu drohen oder psychologischen Druck auf ihn auszuüben. Hinter den gewaltigen Ausgaben, die auch für die amerikanische Wirtschaft und Gesellschaft kaum tragbare Lasten darstellen, vermutet er mehr. Sie haben seiner Meinung nach nur Sinn, wenn die USA die neuentwickelten Waffen auch einsetzen können. Für diese Rüstungsgüter mit einem hohen kostenaufwendigen technologischen Aufwand, man denke an die angestrebte Weltraumrüstung SDI, werden Strategien entwickelt, um einen kriegerischen Konflikt mit atomarem Mitteleinsatz gewinnbar zu machen. Die USA möchten überlebensfähig bleiben und auf Kosten Europas aus dem Konflikt wieder herauskommen. Ein "Schlachtfeld Europa" wäre nicht unwahrscheinlich. Die USA will auf diese Weise missionarisch der Gegenseite seine eigenen "westlichen Werte" und seine eigene "westliche Wirtschaftsordnung aufzwingen. Diese Aussicht läßt natürlich alle ethischen und pragmatischen Überlegungen zur sozialen Verteidigung wie ein kleines Kerzenlicht gegenüber einer riesigen Bogenlampe erscheinen.
(Abgefaßt 1985 als Bestandteil einer mündlichen Prüfung im Fach Politikwissenschaft an der Universität Hamburg.)
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