"Friesen-Gesetz" soll an europäischen Standard anschließen
Die SSW-Landtagsgruppe legte am Mittwoch, den 14. Januar 2004 in Kiel den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum (Friesisch-Gesetz)" über den offiziellen Gebrauch der friesischen Sprache in Schleswig-Holstein für die kommende Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags vor. Die SSW-Landtagsabgeordneten Lars Harms und Anke Spoorendonk erläuterten dabei Inhalt, Hintergründe und Konsequenzen dieses Gesetzentwurfs und standen für Fragen zur Verfügung.
Der Verein "Nordfriesisches Institut" als Trägerverein der wissenschaftlichen Einrichtung "Nordfriisk-Instituut" der friesischen Minderheit bewertet den Entwurf als bedeutenden Meilenstein und historischen Durchbruch der Minderheitenpolitik. Thede Boysen, Vorsitzender des Vereins: "Für die Situation der friesischen Minderheit ist dieses Gesetz der Schritt in die richtige Richtung. Dieses Gesetz muß einfach vom Landtag verabschiedet werden." Die Landessprache Friesisch würde damit im öffentlichen Raum und im Umgang mit den Behörden den Amts- und Staatssprachen gleichgestellt. Boysen weist auf den Nachholbedarf im Norden hin: "Schleswig-Holstein zieht mit diesem Gesetz mit Brandenburg und Sachsen, die ähnliches für die sorbische Sprache seit Jahren praktizieren, sowie mit vielen europäischen Staaten gleich."
Viele Friesinnen und Friesen würden sich immer wieder beim Gebrauch ihrer Sprache behindert fühlen. Daher sei der neue Gesetzentwurf sehr wichtig, obwohl Boysen vor Problemen beim Gesetzesvollzug warnt: "Der Gesetzentwurf ist so gefaßt, daß er so gut wie keine Mehrkosten verursacht, die zu überwindenden Hürden bei der Umsetzung des Gesetzes dürften vielmehr in den Köpfen und den bürokratischen Routinen liegen. Durch die Sichtbarkeit der friesischen Sprache im öffentlichen Raum würde die Legende eines ethnisch und sprachlich homogenen Schleswig-Holsteins endlich ad acta gelegt.", so Boysen weiter.
Erstellt am 18.01.2004
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